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Einbringungsgewinn I,Bewertungsverfahren bei Ansatz mit dem gemeinen Wert im UmwStR

Sehr geehrter Gutachter, zum 31.12.2018 wurde die X GmbH&Co KG zum Buchwert in eine GmbH formgewechselt. Gesellschafter A mit 5% Anteilsbesitz, möchte nun seine Kapitalanteile in eine GmbH & Co KG einbringen im Wege einer Sachgründung. Dadurch entsteht ein Sperrfristverstoß und im Jahr 2023 müssten 3/7 der stillen Reserven vom 31.12.2018 aufgedeckt werden. 1. Welches Bewertungsverfahren wird vom Finanzamt anerkannt? a. Das vereinfachte Ertragswertverfahren, welches auch bei der Erbschaftsteuer anzuwenden ist? 2. Wie sind die stillen Reserven zu versteuern? Als Veräußerungsgewinn im Rahmen der Mitunternehmerschaft?
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