Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

§ 20 UmwStG,Einbringung,Übergangsgewinn

Eine freiberufliche Einzelpraxis mit Gewinnermittlung nach § 4 Abs. 3 EStG soll nach § 20 UmwStG im Wege einer Sachkapitalerhöhung in eine GmbH eingebracht werden. Steuerlicher Übertragungsstichtag ist der 02.01.2023. Zum 01.01.2023 soll eine Eröffnungsbilanz erstellt werden. Die Forderungen werden zurückbehalten. Dennoch bleibt das einzubringende Buchkapital positiv. Können die Forderungen nachträglich bei Zufluss im Jahr 2023 versteuert werden? Oder sind diese zusammen mit dem Übergangsgewinn im Jahr 2022 zu versteuern?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen