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§ 24 UmwStG,Eintritt Gesellschafter,gesamthänderisch gebundene Rücklage

Es besteht eine KG: Bisheriges Kommanditkapital 8.691 €. Eintritt eines weiteren Gesellschafters mit Kommanditeinlage 965 €. Beteiligungsverhältnisse neu: Altgesellschafter 90 %, Neugesellschafter 10 %. Zusätzlich leistet der neu eintretende Gesellschafter eine Zuzahlung in die gesamthänderisch gebundene Rücklage über 299.035 € (Zurechnung Altgesellschafter 90 % und Neugesellschafter 10 %). Welche stillen Reserven liegen im Gesellschaftsvermögen vor? Bei einer Einzahlung auf dem Kapitalkonto II des neuen Gesellschafters wäre dies offensichtlich, da 10 % des Unternehmenswerts dann 299.035 € entsprechen und dem Gesellschafter direkt zugeordnet werden können. Das ist jedoch durch die Verbuchung auf die gesamthänderisch gebundene Rücklage nicht eindeutig. Denn 10 % der Rücklage wären 29.903 €.
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