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§ 21 UmwStG,Anteilstausch

Herr H plant den Anteilstausch seiner bisher im Privatvermögen bzw. Betriebsvermögen gehaltenen Anteile in einer neu zu gründenden GmbH (Holding) zu bündeln. Frage 1: Spielt die Änderung der jeweiligen Anteile bzw. Stimmrechte in der Vergangenheit eine Rolle oder ist stets der Stichtag der Einbringung maßgebend? Frage 2: Es sollen auch Anteile eingebracht werden, bei denen die zugrunde legende GmbH Verlustvorträge hat. Meines Erachtens spielt dies keine Rolle da § 21 UmwStG und nicht § 20 UmwStG greift. Ist dies korrekt? Frage 3: Es soll eine Bargründung mit Aufgeld der neuen GmbH durchgeführt werden. Stellt das Aufgeld eine sonstige Gegenleistung da, wo die Grenzen von max. 1/4 des Buchwertes oder max. 500.000 € je Anteilstausch für das Wahlrecht der Buchwertfortführung greifen?
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