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Einbringung GmbH-Anteile in Holding,maßgebender Jahresabschluss,Rückwirkung

A ist an der A-GmbH beteiligt. A möchte eine A-Holding gründen und seine Beteiligung an der A-GmbH (bisher im Privatvermögen) zum Buchwert in die A-Holding einbringen. Die A-Holding soll als Bargründung erfolgen und die Beteiligung an der A-GmbH soll zusätzlich als Agio in die A-Holding eingebracht werden. Frage: Welcher Jahresabschluss der A-GmbH muss für die steuerneutrale Einlage der A-GmbH in die A-Holding vorliegen, wenn die Gründung der A-Holding im Januar 2024 erfolgt (der Jahresabschluss zum 31.12.2022 oder 31.12.2023?). Muss zwangsweise der Jahresabschluss des letzten Stichtags (hier 31.12.2023) vorliegen oder kann auch der Jahresabschluss zum 31.12.2022 dem Registergericht vorgelegt werden? Da der Jahresabschluss zum 31.12.2023 so schnell nicht aufgestellt werden kann im neuen Jahr, müsste ansonsten die Gründung noch in 2023 erfolgen.
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