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§ 20 UmwStG,EU,negatives Kapitalkonto

Ein Einzelunternehmer soll in eine GmbH nach § 20 Abs. 2 S. 1 UmwStG ohne Buchwertantrag im Rahmen einer Kapitalerhöhung als Agio in die Kapitalrücklage eingebracht werden (insoweit keine Gesamtrechtnachfolge). Rückwirkung zum 31.12.2022. Das Eigenkapital des EU ist negativ, weshalb der BW-Antrag eigentlich ausscheidet. Das negative EK ist aber auch zum Teil aufgrund von zu hohen Entnahmen entstanden. Wäre es möglich, wenn man die Entnahmen (tatsächliche Geldabflüsse) stattdessen auf Forderungen/sonstige Vermögensgegenstände umbucht, um somit das negative EK zu vermeiden und die Möglichkeit des Buchwertantrags zu bekommen?
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