Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Verschmelzung von KapGen,Erwerb Anteile im RWZ durch Gesellschafter

An der A-GmbH sind zu jeweils 50 % A und B beteiligt. An der Z-GmbH war zu Jahresbeginn Z als Alleingesellschafter beteiligt. Zum 01.04.2023 erwarben A und B entgeltlich sämtliche Anteile des Z an der Z-GmbH zu jeweils 50 %. A und B beabsichtigen, im Juni 2023 die Z-GmbH auf die A-GmbH mit steuerlichem Übertragungsstichtag zum 31.12.2022 (handelsrechtlicher Umwandlungsstichtag 01.01.2023 unter Vorlage der Handelsbilanz der Z-GmbH zum 31.12.2022) zu Buchwerten zu verschmelzen. Im Rückwirkungszeitraum haben bei der Z-GmbH keine Ausschüttungen stattgefunden. Die Rückwirkungsregelung des § 2 Abs. 1 S. 1 UmwStG findet bei Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften im Hinblick auf die dem Handelsregister einzureichende höchstens acht Monate alte Handelsbilanz (§ 17 Abs. 2 S.4 UmwG) Anwendung. Die steuerlichen Ergebnisse für die Z-GmbH und die A-GmbH wären somit auf den steuerlichen Übertragungsstichtag zu ermitteln. Es wird ein Antrag auf Buchwertfortführung gemäß § 11 Abs. 2 UmwStG gestellt. Ist eine Umwandlung bei Ausscheiden des Gesellschafters Z im Rückwirkungszeitraum auf den steuerlichen Übertragungsstichtag zum 01.01.2023 möglich? Wird der Erwerb gemäß § 12 Abs. 2 S. 3 i.V.m. § 5 Abs. 1 UmwStG für die Ermittlung des Übernahmeergebnisses nach § 12 Abs. 2 S. 1 UmwStG auf den steuerlichen Übertragungsstichtag zurückbezogen?
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen