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§ 24 UmwStG,Einbringung EU in GmbH & Co. KG,Grundstück

Beim Mdt. liegt eine Betriebsaufspaltung vor (Einzelunternehmen = Besitz, GmbH = Betrieb). Zur Absicherung der Betriebsaufspaltung soll das Einzelunternehmen in eine GmbH & Co. KG steuerneutral eingebracht werden. Es handelt sich im Wesentlichen um 3 Grundstücke (Aufgrund Betriebsaufspaltung als wesentliche Betriebsgrundlage). Müssen alle 3 Grundstücke in die Gesamthandsbilanz aufgenommen werden, oder reicht es auch aus wenn 2 Grundstücke in die Sonderbilanz und eines in die Gesamthandsbilanz aufgenommen wird? Es ist geplant, dass 2 Grundstücke zukünftig nicht mehr von der GmbH genutzt werden und diese Grundstücke in ein anderes BV des Steuerpflichtigen überführt werden sollen. Können Teilgrundstücke steuerneutral vom Besitzunternehmen in die GmbH & Co. KG (zivilrechtlich/steuerlich) eingebracht werden? Eines dieser Grundstücke ist nur zu 50% im Einzelunternehmen bilanziert, da die andere Hälfte im Privatvermögen an einen fremden Dritten vermietet wird. Vielen Dank im Voraus!
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