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§ 20 UmwStG,Erweiterte Anwachsung,Neue Anteile

AG & Co. KG Alleiniger Gesellschafter Aktionär der AG = HG AG ist Komplementär mit keiner Vermögensbeteiligung an der AG & Co. KG Alleiniger Kommanditist = 100 % HG Grundkapital der AG = 52.000 € Haftkapital des Kommanditisten = 52.000 € = voll eingezahlt Vorgang: Die AG & Co. KG soll eine AG werden. Umsetzung: HG tritt als Kommanditist aus der AG & Co. KG aus gegen Gewährung neuer Anteile an der AG in Form des erweiterten Anwachsungsmodells. Folge: Das Betriebsvermögen sowie der Betrieb gehen auf die AG über (wachsen an). Voraussetzung ist, dass dieses zu Buchwerten erfolgt = es müssen neue Gesellschaftsrechte gewährt werden. Vorgaben für die nominelle Höhe der Kapitalerhöhung bestehen nach meinem Verständnis nicht. Es dürfte daher m.E. theoretisch auch zulässig sein, das Grundkapital nur um einen Euro zu erhöhen. Frage: In welcher Höhe müssen neue Gesellschaftsanteile mindestens ausgegeben werden, damit § 20 UmwStG zu Anwendung kommt und eine Buchwertübertragung erfolgen kann: – in Höhe des Haftkapitals der AG & Co. KG, – oder reicht es faktisch, um 1 € das Kapital bei der AG zu erhöhen?
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