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Abspaltung von Mitunternehmeranteilen nach dem UmwStG,§ 24 UmwStG,Unechte Realteilung bei Personengesellschaften

In der A GmbH & Co. KG sind beteiligt: natürliche Personen 50%; eine GmbH & Co. KG 30% (dahinterstehend natürliche Personen); eine GmbH 20% In der A GmbH & Co. KG befinden sich: - 32,75% Mitunternehmeranteil an einer Y GmbH & Co. KG - ein Grundstück auf dem von der Gesellschaft selbst ein Fitnessstudio als Gewerbebetrieb betrieben wird Die Gesellschafter der A GmbH & Co. KG möchten die Mitunternehmeranteile an der Y GmbH & Co. KG direkt halten, so dass in der A GmbH & Co. KG nur das Fitnessstudio und das Grundstück ist, und erwägen eine Abspaltung (nicht Ausgliederung) gemäß § 123 UmwG. Fragen: 1.) Ist eine steuerneutrale Abspaltung möglich?! 2.) Wenn nein, was wäre eine steuerneutrale alternative Gestaltung, so dass die Anteilseigner der A GmbH & Co. KG die Mitunternehmeranteile direkt an der Y GmbH & Co. halten können Danke.
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