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Übertragungsgewinn,§ 12 Abs. 2 UmwStG,Verschmelzung auf Schwestergesellschaft

Eine Holding-GmbH ist jeweils zu 90 % an den beiden Tochter-GmbHs A und B beteiligt; die restlichen 10 % hält eine andere Beteiligungs-GmbH. Die A-GmbH soll auf die B-GmbH zu Buchwerten durch Aufnahme verschmolzen werden. Eine Erhöhung des Stammkapitals der B erfolgt nicht. Die Anteilsinhaber der übertragenden Gesellschaft verzichten auf die Gewährung von Geschäftsanteilen; Die A-GmbH hat auf der Passivseite ihr Stammkapital und Gewinnvorträge bilanziert. Darf das Stammkapital der A und die Gewinnvorträge der A in eine Kapitalrücklage bei der B gebucht werden (steuerliches Einlagekonto ?) oder jeweils das Stammkapital der A in die Kapitalrücklage bei der B und die Gewinnvorträge der A wieder in den Gewinnvortrag der B ? Oder hat die B-GmbH einen Übernahmegewinn abzüglich der Umwandlungskosten in Höhe des Buchwertes des übergangenen Vermögens der A (Aktiva abzgl. Rückstellungen und Verbindlichkeiten) und bleibt der Übernahmegewinn in der Steuererklärung nach § 12 Abs. 2 UmwStG ohne Ansatz? Vielen Dank.
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