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Verschmelzung,Kapitalgesellschaft

Mein Mandat J ist 100-%-Gesellschafter einer GmbH und zu 100 % Gesellschafter einer UG (haftungsbeschränkt). Die beiden Kapitalgesellschaften (ohne gegenseitige Beteiligungen) sollen nunmehr steuerlich rückwirkend zum 31.12.2022 gem. §§ 11–13 UmwStG verschmolzen werden (side-stream-merger). Ziel: J ist zu 100 % Gesellschafter der GmbH, die UG (haftungsbeschränkt) soll aus dem Handelsregister gelöscht werden. Fragen: Angestrebt ist eine Buchwertfortführung ohne Aufdeckung stiller Reserven. Ist eine Kapitalerhöhung bei der übernehmenden KapG zwingend erforderlich? Ist eine Verschmelzung auch ohne Kapitalerhöhung zu Buchwerten möglich?
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