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§ 23 EStG,GrEStG

Unser Mandant ist zu 50 % Mitgesellschafter einer OHG. Diese verwaltet ausschließlich ein im eigenen Bestand bilanziertes vermietetes MFH. Das Objekt wurde am 20.11.2012 von einer Verwaltungs UG (Gründung der UG am 28. April 2011) „erworben“, indem die Verwaltungs UG in die seither unverändert bestehende OHG umgewandelt wurde. Stichtag der Umwandlung der UG in die OHG war der 28.2.2014, der steuerliche Umwandlungszeitpunkt war aufgrund Rückwirkung gem. § 9 UmwStG der 30. Juni 2013. Daher wurde auch eine steuerliche Umwandlungsbilanz zum 30.6.2013 am 4. Februar 2014 erstellt. Der Mandant möchte nun alle Anteile des Mitgesellschafters an der OHG und somit auch das MFH erwerben. Es ergibt sich die Frage, ab welchem Datum das MFH der vermögensverwaltenden OHG steuerfrei i.S.d. Spekulationsfrist des § 23 EStG veräußert werden kann. Außerdem wurde bei dem Formwechsel der UG in die OHG keine GrESt ausgelöst. Ist dies nun bei der Veräußerung des OHG-Anteils der Fall?
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