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Verschmelzung,verdeckte Einlage,§ 13 UmwStG

Es gibt eine M-GmbH, welche zu 100 % an der T1-GmbH und T2-GmbH beteiligt ist. T1-GmbH und T2-GmbH sind also Schwestergesellschaften. Die T1-GmbH ist wiederum zu 100 % an der E1-GmbH beteiligt. Die E1-GmbH ist also Enkel-Gesellschaft der M-GmbH und (wenn man es so nennen möchte) Nichten-Gesellschaft der T2-GmbH. Melden Sie sich gerne, falls wir Ihnen ein Organigramm als Excel schicken sollen. Es soll nun die T2-GmbH auf die E1-GmbH verschmolzen werden, aus Sicht eines Organigramms also nach unten links. Die Verschmelzung findet ohne Kapitalerhöhung statt. Fragen: 1) Wie ist diese Verschmelzung steuerlich bei der M-GmbH und der T1-GmbH zu bilanzieren? Diese Frage lässt sich u.E. auf zwei Unterfragen reduzieren: Da die T1-GmbH nicht direkt an dem Verschmelzungsvorgang beteiligt ist, stellt sich die Frage, ob es hier überhaupt eine Auswirkung gibt. Ist eine Erfassung zu Buchwerten möglich (sowohl bei M-GmbH als auch T1-GmbH) in analoger Anwendung des § 13 UmwStG, oder läge hier eher eine verdeckte Einlage der M-GmbH in die T1-GmbH vor, welche zu einer Aufdeckung von stillen Reserven führen würde? 2) Ist hier durchgehend eine Rückwirkung auf den 31.12.XX möglich? Unseres Erachtens nicht, da die Rückwirkung nur für den übertragenden und den aufnehmenden Rechtsträger gilt. Prämisse: Die Transaktionen sollen möglichst zu Buchwerten stattfinden. Es wäre super, wenn Sie bei Ihrer Einschätzung die entsprechenden Fundstellen nennen könnten.
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