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§ 20 UmwStG,Einzelunternehmen,Betriebsaufspaltung

Das Unternehmen besteht aktuell in der Rechtsform eines Einzelunternehmens, bisher im Handelsregister nicht eingetragen. Angestrebt ist die Einbringung des EU in eine GmbH unter Zurückbehalt des Grundstücks, so dass eine Betriebsaufspaltung entsteht. Die Betriebsaufspaltung soll abgesichert werden durch die Überführung des Grundstücks in eine GmbH & Co. KG. Zum Umfang des Besitzunternehmens gehören dann die Beteiligung an der Betriebskapitalgesellschaft (GmbH) sowie das vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vermietete Grundstück. Ist es möglich, die Gestaltung mit steuerlicher Rückwirkung durchzuführen, oder muss dazu auf eine bestehende (Vorrats-)GmbH & Co. KG zurückgegriffen werden?
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