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§ 12 Abs. 3 UmwStG,Fortführung steuerlicher Wahlrechte und Rücklagen bei Verschmelzung (Rechtsnachfolge),§ 4e Abs. 3 EStG

Die H-GmbH hat die Pensionszusage für den ehemaligen Geschäftsführer auf einen Pensionsfonds übertragen. Der die Pensionszusage übersteigende Aufwand für die Übertragung darf steuerlich nur über die folgenden 10 Jahre verteilt als Betriebsausgabe abgezogen werden. 2 Jahre nach diesem Vorgang wird die H-GmbH auf die S-GmbH verschmolzen. Geht auch der Abzugsbetrag auf die S-GmbH über?
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