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Wirkungen einer Anwachsung (Gesamtrechtsnachfolge),Steuerliche Erklärungspflichten einer angewachsenen Kommanditgesellschaft

Sachverhalt Wir betreuen eine Komplementär GmbH. Diese war gleichzeitig Komplementär für zwei GmbH & Co. KG´s. Die beiden GmbH & Co. KG´s waren nicht aneinander beteiligt und hatten außer Krediten auch keine Geschäftsbeziehungen. Für die GmbH & Co. KG Nr. 1 wurde im August 2022 ein notarieller Beschluss gefasst, dass die Gesellschaft Vermögenslos ist und aufgrund der Vermögenslosigkeit und mangels Masse gelöscht wird. Gleichzeitig sind alle Kommanditisten aus der GmbH & Co. KG ausgetreten. Hierauf erging vom AG der Beschluss, dass das Vermögen dem Komplementär anwächst. Die Komplementär GmbH hatte zu diesem Zeitpunkt ein Darlehensanspruch gegenüber der GmbH & Co. KG Nr. 1. Frage 1: Ist die gelöschte GmbH & Co. KG Nr. 1 im Jahr 2022 noch zur Abgabe von Steuererklärungen und einem Jahresabschluss verpflichtet? Frage 2: Die Komplementär GmbH hat das Bankguthaben von ca. 250 € und Umsatzsteuerguthaben von ca. 300 € übernommen. Sonst waren keine Wirtschaftsgüter mehr vorhanden. Muss die Komplementär GmbH auch die Verbindlichkeiten der GmbH & Co. KG Nr. 1 übernehmen oder sind diese untergegangen, da die Gesellschaft mangels Masse gelöscht wurde? Frage 3: Die Komplementär GmbH hat im Nachgang noch Anwalts- und Notarkosten, sowie kleinere Forderungen von ca. 1500 € übernommen und an die Gläubiger bezahlt. Darf die Komplementär GmbH die über das Bank- und Umsatzsteuerguthaben hinausgehenden Zahlungen als Betriebsausgaben steuerlich geltend machen? Hinweislich teilen wir mit, dass der Vorsteuerabzug keine Rolle spielt, da die Komplementär GmbH als Kleinunternehmer veranlagt wird. Frage 4: Zwischen der Komplementär GmbH und der GmbH & Co. KG Nr. 1 bestand ein Darlehensguthaben der Komplementär GmbH in Höhe von ca. 14.500 €. Was passiert mit diesem Darlehen. Die Komplementär GmbH muss dieses ja ausbuchen? Darf die Ausbuchung gegen Aufwand erfolgen und stellt der Darlehensverlust steuerlich anzuerkennende Betriebsausgaben dar? Oder müssen aufgrund der Anwachsung alle Verbindlichkeiten bei der Komplementär GmbH eingebucht werden?
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