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§ 21 UmwstG,Einbringung mehrheitsvermittelnder Einlage gegen Sachkapitalerhöhung vs. verdeckter Einlage

Sehr geehrte Damen und Herren, ich darf Sie um Unterstützung bei dem folgendem Sachverhalt bitten: Der Vater V gründet eine Holding in Form einer AG für die Beteiligung an Hotelbetriebe. Die Tochter T betreibt eine Hotelbetriebsgesellschaft in Form einer GmbH, sie ist 100%-iger Gesellschafter. Es wird vereinbart die Anteile an der T GmbH zu 60 v.H. an den V zu schenken, keine Schenkungsteuer und gegen Kapitalerhöhung in die AG zu Buchwerten einzubringen. Der Vorgang ist /war steuerneutral. Der Sohn ist betrieb ein Hotel in Form eines Einzelunternehmens. Das Einzelunternehmen ist in eine GmbH umgewandelt worden. Im Anschluss sollte wie bereits bei T GmbH die Schenkung an den V zu 60% wie auch die Kapitalerhöhung mit anschliessender Einbringung in die AG erfolgen. Die S GmbH ist leider ohne Schenkung der 60% an den Vater sowie ohne Kapitalerhöhung in die AG eingebracht worden. Die AG hält aktuell 100% der Anteile an der S GmbH. Kann der Sachverhalt steuerlich geheilt werden? An der AG werden die Anteile wie folgt gehalten: Vater 60 % Tochter 20% Sohn 20% Für Ihre Unterstützung bedanke ich mich.
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