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§ 3 UmwStG,Verschmelzung,§ 6 Abs. 3 EStG

Mit Verschmelzungsstichtag auf den 01.01.2023 wurde die FK-GmbH mit dem BV des Einzelkaufmanns AK verschmolzen. Fortan betreibt AK das Unternehmen als Einzelunternehmen. Mit Wirkung zum 01.01.2024 möchte AK seine Schwester als Gesellschafterin in das Unternehmen aufnehmen und möchte eine Umwandlung in eine GbR vornehmen. Die Umwandlung der GmbH in ein Einzelunternehmen erfolgte ohne die Aufdeckung stiller Reserven. Gefährdet die Aufnahme der Schwester als Gesellschafterin im Unternehmen dies?
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