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§ 11 ff UmwStG,Verschmelzung von Kapitalgesellschaften und Erfolgsneutralität

Sehr geehrte Damen und Herren, folgende Konstellation liegt vor: An der A-GmbH sind 4 Gesellschafter beteiligt: G1: 25,5% G2: 25,5% G3: 24,5% G4: 24,5% Die A-GmbH ist mit 94,5% an der B-GmbH beteiligt. Weitere Gesellschafter der B-GmbH sind die Gesellschafter: G1: 2,75% G2: 2,75% Die B-GmbH ist mit 100% an der C-GmbH beteiligt. Der Geschäftszweck der A-GmbH und der B-GmbH ist das Halten von Beteiligungen. Die C-GmbH hat umfangreiches Immobilienvermögen. Die C-GmbH wird auf die B-GmbH verschmolzen. Danach wird die A-GmbH auf die B-GmbH verschmolzen. Können beide Verschmelzungen ertragsteuerneutral durchgeführt werden?
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