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§ 24 Abs. 5 UmwStG.,ertragssteuerneutral,Betriebs- in das Privatvermögen

Sachverhalt: Plan: Unser Mandant, Herr A, beabsichtigt im Jahr 2024 eine Familienstiftung zu errichten (nicht gemeinnützig). Im Rahmen der Stiftungserrichtung wird beabsichtigt GmbH-Geschäftsanteile an der A Holding GmbH, die sich im steuerlichen Sonderbetriebsvermögen des Herrn A an der der A GmbH & Co. KG befinden unentgeltlich auf die Familienstiftung zu übertragen. Herr A ist alleiniger Kommanditist der A GmbH & CO. KG. Darüber hinaus erwägt Herr A 100% seiner Kommanditbeteiligung an der A GmbH & Co. KG unentgeltlich auf die Familienstiftung zu übertragen. Vorangegangene Umstrukturierung in 2022: Die oben beschriebene Unternehmensstruktur ist durch eine Umstrukturierung im Jahr 2022 entstanden. Vor der Umstrukturierung bestand eine klassische Betriebsaufspaltung mit Besitzunternehmen des A und zwei operativen GmbHs, bei denen A jeweils Alleingesellschafter war. Im Rahmen der Umstrukturierung gründete Herr A zunächst als Alleingesellschafter die A Holding GmbH. Im Anschluss daran brachte er die beiden GmbH-Geschäftsanteile an den operativen Gesellschaften steuerneutral zu Buchwerten in die A Holding GmbH ein (§ 21 UmwStG). Die GmbH-Geschäftsanteile an der Holding GmbH waren dann im Rahmen des Besitzunternehmens aktiviert. Zum Schluss brachte Herr A dann - ebenfalls im Jahr 2022 - sein Besitzunternehmen steuerneutral zu Buchwerten in die A GmbH & Co. KG ein (§ 24 UmwStG). Die Einbringung erfolgte mit der Maßgabe, dass die Beteiligung an der A Holding GmbH in das Sonderbetriebsvermögen des A an der A GmbH & Co. KG übergeht. Das übrige Vermögen, insbesondere ein Firmengebäude sowie Betriebs- u. Geschäftsausstattung, wurde in das Gesamthandsvermögen der A GmbH & Co. KG eingebracht. Im Jahr 2022 war die Errichtung einer Familienstiftung noch nicht geplant. In diesem Zusammenhang stellen sich folgende Fragen für deren Beantwortung wir uns im Voraus bei Ihnen bedanken: Fragen zum Umwandlungssteuerrecht: 1. Wäre die unentgeltliche Übertragung von 100% der GmbH-Geschäftsanteile an der A Holding GmbH im Jahr 2024 aus dem Sonderbetriebsvermögen auf die Familienstiftung ertragsteuerneutral möglich? 2. Wäre die unentgeltliche Übertragung des gesamten Mitunternehmeranteils des A an der A GmbH & Co. KG (d.h. Sonderbetriebsvermögen v.a. 100% der A Holding GmbH und des 100% Kommanditanteils an der A GmbH & Co. KG) im Jahr 2024 ertragsteuerneutral möglich? 3. Wäre die unentgeltliche Übetragung einzelner Wirtschaftsgüter aus dem Gesamthandsvermögen der A GmbH & Co. KG (z.B. die Geschäftsimmobilie) ertragsteuerneutral zum Buchwert möglich? 4. Sehen Sie in den Fällen 1 und 3 im Hinblick auf die Steuerneutralität der Umstrukturierung im Jahr 2022 einen Sperrfristverstoß im Sinne des UmwStG?
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