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Einbringung von GmbH-Anteilen in eine Kapitalgesellschaft (Holding),Einbringung eines Mitunternehmeranteils nach § 20 UmwStG

An der A-GmbH ist B mit 49% beteiligt. B möchte eine C-Holding GmbH, an der er mit 100% beteiligt sein wird, gründen und seine GmbH Anteile der A-GmbH anschießend steuerneutral einlegen. Fragen: 1. ist dies steuerneutral nach § 21 UmwStG möglich, wenn nein 2. Soweit der " Umweg" über eine Mitunternehmerschaft nach § 20 UmwStG gewählt werden muss. 2.1 Kann hierfür die Rechtsform eines Einzelunternehmens gewählt werden? 2.2. Gestaltungsmissbrauch möglich 2.3. Zeitliche Reihenfolge, muss das Einzelunternehmen/ Mitunternehmerschaft vor Gründung der Holding erfolgen, Hinweis: Die A-GmbH wird erst nach Holdinggründung eingelegt werden Vielen Dank
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