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§ 16 UmwStG (Spaltung einer Körperschaft auf eine Personengesellschaft),Verschmelzungen von Kapitalgesellschaften nach §§ 11 ff. UmwStG

Die X-GmbH hat einen normalen Geschäftsbetrieb und daneben eine 100%ige Tochter GmbH Y. Diese Y-GmbH besteht vereinfacht gesagt nur aus Eigenkapital (Stammkapital 25 T€ plus Kapitalrücklage 1.000 T€) sowie Cash (1.025 T€). Die X-GmbH möchte die Y-GmbH nun upstream auf die eigene Muttergesellschaft M-Holding GmbH & Co. KG abspalten (die 100 % der Anteile an der X-GmbH hält). Unter welchen Bedingungen ist dieser Vorgang neutral („zu Buchwerten“) möglich? Zusatzfrage: Angenommen, die M-Holding GmbH & Co. KG hat eine weitere Tochter-GmbH A, die wiederum eine Tochter-GmbH B hat (alles jeweils 100-%-Töchter). Die oben erläuterte Abspaltung würde (bei angenommen exakt gleichen Verhältnissen wie zwischen X und Y) analog auch bei der A-GmbH/Y-GmbH vorgenommen. Können dann die auf die Holding KG abgespaltenen Y-GmbH und B-GmbH steuerneutral aufeinander verschmolzen werden, und was gilt es zu beachten?
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