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Anträge und Fristen bei Verschmelzung,§§ 11 bis 13 UmwStG und § 17 UmwG

A-GmbH soll zum 01.01.2023 auf die B-GmbH verschmolzen werden. Bei beiden Gesellschaften sind die gleichen Gesellschafter zu jeweils 50 % beteiligt. Aufgrund der Schlussbilanz zum 31.12.2022 sollten die Buchwerte angesetzt werden. Müssen außer nach § 11 und § 13 UmwStG weitere Anträge auf Buchwertfortführung gestellt werden? Gibt es Behaltefristen?
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