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Verlustuntergang § 12 III UmwStG,Aktuelle Rechtslage,Verschmelzung von KapG

Im April 2021 wurde rückwirkend zum 01.01.2021 die H-GmbH auf die C-GmbH verschmolzen. Die C-GmbH war alleinige Gesellschafterin der H-GmbH (Up-Stream-Merger). Auf den 31.12.2020 wurden für die C-GmbH (Mutter) Verlustvorträge von rd. 10.000 Euro und für die H-GmbH (Tochter) Verlustvorträge von rd. 100.000 Euro festgestellt. Frage: Gehen die Verlustvorträge der H-GmbH (Tochter) auf die C-GmbH im Rahmen der Verschmelzung über?
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