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§ 24 UmwStG,Übertragung eingebrachtes BV

Sehr geehrtes Deubner-Team, ein Mandant von uns hat Ende 2022 sein Einzelunternehmen in eine GmbH & Co. KG eingebracht. Bei dieser GmbH & Co.KG ist er alleiniger (100%) Kommanditist. An der Komplementär-GmbH ist er zu 25% beteiligt (die restlichen 75% werden zu gleichen Anteilen von seiner Frau und seinen beiden Kindern gehalten). Nun möchte er 75% seines KG-Anteils zu gleichen Teilen auf seine Frau und Kinder verteilen (d. h. jeder soll im Rahmen einer Schenkung 25% KG-Anteile erhalten). Die Einbringung Ende 2022 erfolgte zum Buchwert. M. E. ergeben sich aufgrund der geplanten unentgeltlichen Übertragung der KG-Anteile keine nachträglichen Steuernachteile für Einbringung. Stimmen Sie zu? Vielen Dank für Ihre Einschätzung im Voraus. Mit freundlichen Grüßen i.A. Dipl.-Kffr. Britta Theiß Steuerberaterin Fachberaterin für Internationales Steuerrecht Bentz Steuerberatungsgesellschaft mbH & Co. KG Burgallee 69, 63454 Hanau Tel.: 06181 2776-70 Email: b.theiss@bentz.de
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