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§ 22 UmwStG (Einbringungsgewinn II),Einbringung eines 100-%- Anteils i.S. des § 17 EStG in eine Personengesellschaft,§ 6 AStG Wegzugsbesteuerung und Vermeidung

Unser Mandant hält 100 % der Anteile an einer operativen I-GmbH im Privatvermögen. Er beabsichtigt, eine doppelstöckige Holdingstruktur zu begründen, in der er 100 % der Anteile an einer Holding-GmbH & Co. KG hält, die wiederum 100 % der Anteile an einer Holding-GmbH hält, die wiederum 100 % der Anteile an der operativen I-GmbH hält. Unser Mandant würde nach Bargründung der Holding-GmbH in einem ersten Schritt seine Anteile an der operativen I-GmbH im Wege des Anteilstauschs gem. § 21 UmwStG zu Buchwerten in die Holding-GmbH einbringen (Barkapitalerhöhung und Sachagio). Nach Gründung der GmbH & Co. KG würde unser Mandant in einem zweiten Schritt 100 % seiner Anteile an der Holding-GmbH in die GmbH & Co. KG zu Buchwerten einbringen. Ist die Einbringung der Anteile an der Holding-GmbH in die GmbH & Co. KG nach § 24 UmwStG zu Buchwerten möglich? Ist die Einbringung der Anteile an der Holding-GmbH in die GmbH & Co. KG schädlich i.S.v. § 22 UmwStG für die steuerneutrale Einbringung der Anteile an der operativen I-GmbH in die Holding-GmbH? Kann durch die Implementierung der GmbH & Co. KG die Wegzugsbesteuerung gem. § 6 AStG bei einem etwaigen Wegzug unseres Mandanten verhindert werden?
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