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EU in GmbH & Co. KG,Betriebsaufspaltung

Das Besitzunternehmen besteht in der Rechtsform eines Einzelunternehmens, bisher im Handelsregister nicht eingetragen. Zum Umfang des Besitzunternehmens gehören die Beteiligung an der Betriebskapitalgesellschaft (GmbH) sowie das vom Besitzunternehmen an das Betriebsunternehmen vermietete Grundstück. An der Betriebsgesellschaft ist der Einzelunternehmer allein zu 100 % beteiligt. Aus dem Besitzunternehmen soll das Grundstück fremdveräußert werden, so dass es zum Wegfall der sachlichen Verflechtung kommt. Um die Versteuerung der stillen Reserven in den GmbH-Anteilen zu vermeiden, soll die Betriebsaufspaltung vor dem Verkauf des Grundstücks abgesichert werden. Geplant ist die Einbringung des Einzelunternehmens in eine bereits vorhandene GmbH & Co. KG, an der der Besitz-Einzelunternehmer allein zu 100 % als Kommanditist beteiligt ist. 1. Ist es erforderlich, dass das Besitz-Einzelunternehmen zunächst in das Handelsregister eingetragen wird? Wenn ja: Reicht die Handelsregisteranmeldung aus oder muss die Eintragung bereits erfolgt sein? 2. Ist es ausreichend, wenn der GmbH-Anteil vom Besitz-Einzelunternehmen in das Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. KG übertragen wird und das Grundstück in das Sonder-Betriebsvermögen des bisherigen Besitz-Einzelunternehmers hinsichtlich seiner Beteiligung an der GmbH & Co. KG überführt wird, oder ist es zur steuerlichen Anerkennung zwingend erforderlich, dass auch das Grundstück in das Gesamthandsvermögen der GmbH & Co. KG übertragen wird und damit eine grundbuchliche Änderung erforderlich ist? 3. Führt es zu Problemen, dass die Betriebsgesellschaft (GmbH) auch Komplementär-GmbH der hier verwendeten GmbH & Co. KG ist? Nach unserem Verständnis entsteht durch die Transaktionen eine sogenannte Einheits-GmbH & Co. KG.
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