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§ 21 UmwStG,§ 20 UmwStG,GmbH-Anteile

Die Gesellschafterin F hält zu 100 % die Anteile an der A-GmbH. Sie möchte diese Anteile der A-GmbH zu Buchwerten in die Holding-GmbH gegen Gewährung von Gesellschaftsrechten einbringen. Die Anteile der Holding-GmbH werden ebenfalls zu 100 % von der Gesellschafterin F gehalten. Ist dieser Vorgang zu Buchwerten (bzw. Zwischenwerten) gem. § 20 UmwStG möglich, da § 20 Abs. 1 UmwStG nur vom Betrieb, Teilbetrieb oder Mitunternehmeranteil spricht?
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