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Verschmelzung,Anteilseigner

Sachverhalt: Die M-GmbH ist zu 100% an der T-GmbH beteiligt. Die T-GmbH ist wiederum zu 100% an der E-GmbH beteiligt. Die T-GmbH wird in 2023 rückwirkend zum 31.12.22 auf die E-GmbH verschmolzen. Die Frage richtet sich auf die Darstellung der Verschmelzung bei der M-GmbH. Frage 1) Ist auf Ebene der M-GmbH die Verschmelzung auch zum 31.12.2022 oder in 2023 abzubilden? Frage 2) Ist es möglich, hier einen Buchwertantrag nach § 13 Abs. 2 UmwStG zu stellen? Es wäre super, wenn Sie in der Antwort die entsprechenden Fundstellen aufführend könnten.
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