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Rechtsnachfolge,§ 34a EStG

Sehr geehrte Damen und Herren, unser Mandant betreibt ein Einzelunternehmen und hat über die Jahre hinweg einen hohen nachversteuerungspflichtigen Betrag §34 Abs. 3 EStG aufgebaut. Jetzt wird eine Nachfolgelösung angestrebt, indem die drei Söhne nachrücken und entweder zu dritt in einer Gesellschaft die Nachfolge antreten oder der Vater und die drei Söhne gemeinsam in einer neuen Gesellschaft das Unternehmen fortführen. In Frage kommt eine GmbH oder eine GmbH & Co.KG. Gewünscht ist keine Nachversteuerung des aufgelaufenen nachversteuerungspflichtigen Betrages. § 34a Abs. 6 und Abs.7 EStG trifft hierzu entsprechende Aussagen. Wir bitten um Hilfe bezüglich folgender Fragen: > Gibt es bei einem Übergang in eine GmbH keine Möglichkeit den nachversteuerungspflichtigen Betrag zu erhalten? > Bei einem Übergang in eine GmbH & Co.KG stellt sich die Frage ob die Verwaltungs-GmbH ein Problem darstellt? Weiter bitten wir um Auskunft, wie sich der nachversteuerungspflichtige Betrag in der neuen Gesellschaft verteilt. Bei einer Gesellschaft ohne den Vater, verteilt auf die drei Söhne entsprechend der Beteiligung? Was passiert wenn der Vater in der neuen Gesellschaft Mitunternehmer wird? Bleibt der nachversteuerungspflichtige Betrag dann allein und in voller Höhe beim Mitunternehmeranteil des Vaters, oder kommt es zur Verteilung auf alle Mitunternehmeranteile entsprechend der Beteiligung? Vielen Dank für Ihre Bemühungen. Mit freundlichen Grüßen Thomas Wiesenberg
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