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Einbringung,Anteile

Wir betreuen zwei IT-Dienstleister, die jeweils ein Einzelunternehmen betreiben. Beide möchten in einer GmbH zusammenarbeiten und beide Einzelunternehmen in diese GmbH einbringen. Es ist insoweit unproblematisch, als dass beide Einzelunternehmen dengleichen Firmenwert haben. Zusätzlich hat jeder der beiden IT-Dienstleister eine GmbH, die als Holding fungieren soll. Diese Holdings sollen an der GmbH, in die beide ihre Einzelunternehmen einbringen, mit jeweils 50 % beteiligt sein. Da wir die GmbH nicht nach § 21 UmwStG unter die beiden Holding GmbHs hängen können, da ja nur jeweils ein 50 % und kein mehrheitsvermittelnder Anteil eingebracht werden kann, folgende Frage: Können die Holding GmbHs vor Einbringung der Einzelunternehmen die Anteile an der GmbH zum Nennwert kaufen? Anschließend würden die Einzelunternehmen eingebracht gegen eine Kapitalerhöhung von jeweils EUR 500,00. Könnte das kurz hintereinander beurkundet werden?
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