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Outsourcing von Dienstleistungsgesellschaften als Mutter- oder Schwestergesellschaft,§ 21 UmwStG,Verdeckte Gewinnausschüttungen und Einlagen im Konzern

Wir betreuen eine GmbH (operative GmbH), die sich auf den Verkauf von historischen Büchern spezialisiert hat. Der Verkauf dieser Bücher erfolgt an eine Vielzahl von Personen im gesamten Bundesgebiet. Dafür bedient sich unsere Mandantin einer Vielzahl von Handelsvertretern, mit denen sie branchenübliche Handelsvertreterverträge abgeschlossen hat. An der operativen GmbH sind zwei natürliche Personen mit Wohnsitz in Deutschland zu je 50 % beteiligt. Nun ist beabsichtigt, der operativen GmbH entweder eine Dienstleistungs- bzw. Management-Holding-GmbH vor- oder als Schwester-GmbH beizuschalten. Hierbei soll diese Dienstleistungs- bzw. Management-Holding-GmbH oder Schwester-GmbH zukünftig alle Dienstleistungen wie Zahlungsverkehr, Mahnwesen etc. erbringen. Der Zahlungsverkehr soll dabei über die neu zu gründende Dienstleistungs- bzw. Management-Holding-GmbH oder Schwester-GmbH erfolgen, die dann mit einer Management-Fee gegenüber der operativen GmbH abrechnet und die vereinnahmten Gelder weiterleitet. Die operative GmbH soll dann zwar weiterhin als Rechnungssteller gegenüber dem Endkunden auftreten, sie wird jedoch nicht mehr als direkter Zahlungsempfänger in Erscheinung treten. Dies erfolgt durch die Dienstleistungs- bzw. Management-Holding-GmbH. Fragen: 1. Ist die Rechtsform der GmbH für die bevorzugte Gestaltung für Dienstleistungs- bzw. Management-Holding-GmbH bzw. Schwester-GmbH passend? 2. Welche umwandlungsteuerrechtlichen Implikationen sind zu beachten? 3. Wie erfolgt die Gründung der Dienstleistungs- bzw. Management-Holding-GmbH bzw. ggf. Schwester-GmbH? 4. Welche ertragsteuerlichen Implikationen sind bei der Abrechnung zwischen Dienstleistungs- bzw. Management-Holding-GmbH bzw. Schwester-GmbH zu beachten?
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