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Einbringung,Ausgliederung,Gesamtplan

Unser Mandant war Gesellschafter einer Zahnärzte-PartG mbB. In seinem Sonder-BV befand sich die Betriebs-Immobilie. Der einzige weitere Partner wollte mit Ablauf des 30.06.2019 ausscheiden. Ein neuer Partner war nicht zu finden. Aus wirtschaftlichen/berufsrechtlichen Gründen sollte zum 01.07.2019 aus der PartG mbB eine MVZ GmbH werden. Es war absehbar, dass sich kein neuer Partner finden lässt, der anteilig mit in die Praxis-Immobilie einsteigen möchte. Somit wurde bereits am 13.04.2016 eine verbindliche Auskunft bzgl. der Übertragung der Immobilie zu Buchwerten in eine Besitz GmbH & Co. KG gestellt, weil beabsichtigt wird, die Praxis in die GmbH einzubringen. Die verbindliche Auskunftsanfrage wurde am 01.07.2016 zurückgezogen. Ablauf: Einbringungsvertrag Immobilie in GmbH & Co. KG: 11.12.2017 mit Wirkung zum 01.12.2017 Gründung MVZ-GmbH: 22.03.2019 Einbringung Einzel-Praxis in MVZ-GmbH: Vertrag vom 26.06.2019, stl. Übertragungsstichtag 01.07.2019. Wir sind der Auffassung, dass bei diesem Sachverhalt trotz der vormals erfolgen Anfrage einer verbindlichen Auskunft hier kein Gesamtplan gesehen werden darf (s. u.a. Kulosa in Schmidt, 41. Aufl., ■ Rz. 707 f.). Wie ist die Rechtslage?
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