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Einlage,KG

Gesellschafter A hält 33,33 % an einer operativen GmbH in seinem Privatvermögen. Nun soll eine vermögensverwaltende UG gegründet werden (Bargründung). Die Einbringung der Minderheitsbeteiligung ist nach UmwStG nicht möglich. Nun wird eine UG & Co. KG errichtet, in welcher die vermögensverwaltende UG Komplementär sein soll. Der GmbH-Anteil an der operativen GmbH soll nach § 6 EStG zum Buchwert dort eingebracht werden. Im Anschluss wird der 100%ige KG-Anteil in die vermögensverwaltende Holding UG nach § 20 UmwStG eingebracht. Das ganze Konstrukt soll binnen weniger Wochen erfolgen. Ist dies so durchführbar? Auch hinsichtlich § 42 AO?
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