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§ 24 UmwStG,§ 6 Abs. 3 EStG

Der Vater V betreibt ein Einzelunternehmen. Zum 1.1.2023 ist geplant, die Tochter T schenkweise in das Einzelunternehmen aufzunehmen und eine OHG zu gründen. Ist es richtig, dass: – hier zunächst eine OHG gegründet wird zwischen V und T, – V sodann sein Einzelunternehmen sowohl auf seine Rechnung (50 %) als auch auf Rechnung der T (50 %) in die OHG einbringt? Diese Einbringung ist ein Fall des § 24 UmwStG und ist grundsätzlich zum Teilwert vorzunehmen, jedoch auf Antrag zu Buchwerten (soweit die Voraussetzungen vorliegen). Der Antrag auf Buchwertfortführung ist zu stellen bis zur Abgabe der Steuererklärung des ersten Veranlagungsjahres nach Einbringung. Ein jährlicher Nachweis, wie er bei Einbringungen in eine GmbH sieben Jahre lang notwendig ist, ist hier nicht notwendig. Die schenkweise Übertragung des halben Einzelunternehmens an die T ist begünstigtes Vermögen nach § 13b Abs. 1 Nr. 2 ErbStG.
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