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§ 20 UmwStG,Einbringung EU,wesentliche Betriebsgrundlagen

Ein EU wurde in eine GmbH eingebracht. Das FA verweigert den Buchwertansatz, weil ein von der GmbH genutztes Grundstück nicht mit eingebracht wurde. Das Grundstück gehörte am 01.01.2020 zur Hälfte der Erbengemeinschaft aus EU und seiner Mutter, die andere Hälfte gehörte nur der Mutter. Der steuerliche Übertragungsstichtag ist der 01.01.2020. Am 21.02.2020 ist die Mutter verstorben, so dass der EU Alleineigentümer des Grundstücks geworden ist. Das Finanzamt behauptet nun, die Einlage des Grundstücks in die GmbH hätte im Rückwirkungszeitraum erfolgen müssen?
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