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Formwechsel PartG in KG,Späteres Ausscheiden eines Gesellschafters

Wir beabsichtigen, von der Rechtsform einer PartG in eine GmbH & Co. KG (ohne Grundstücke) umzuwandeln. Dies soll im März 2024 rückwirkend zum 01.01.2024 erfolgen. Meines Erachtens ist diese Umwandlung zu Buchwerten möglich. Ferner wird ein Partner zum 01.01.2025 ausscheiden. Die Anteile werden an bestehende und neue Partner vollumfänglich veräußert. Meines Erachtens gibt es für die bei der Umwandlung erhaltenen KG-Anteile keine Behaltensfrist, so dass der ausscheidende Partner die Vergünstigungen der §§ 16 und 34 (3) EStG beanspruchen kann. Sind meine Annahmen korrekt?
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