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§ 20 UmwStG,Buchung und Bilanzierung der Einbringung einer Personengesellschaft in eine GmbH,Entnahmen im steuerlichen Rückwirkungszeitraum

Ich habe folgenden Sachverhalt: Eine KG wurde am 31.08.2022 mit Rückwirkung zum 1.1.2022 in ihre Komplementär-GmbH gem. § 20 UmwStG eingebracht (Austritt aller Kommanditisten). Neben den KG-Anteilen wurde auch das Sonderbetriebsvermögen eingebracht (ein Grundstück). Zum Buchungsvorgehen habe ich folgende Fragen: 1) Werden die Schlussbilanzwerte der KG und SBV zum 31.12.2021 per 1.1.2022 gegen EB-Werte vorgetragen oder gegen Kapital bzw. Darlehenskonten der GmbH-Gesellschafter? 2) Wie werden die Privatentnahmen für den Zeitraum 01.01.2022–31.08.2022 verbucht? 3) Wie stellt man den Eigenverbrauch der Pkws in der GmbH dar, weil im Rückwirkungszeitraum logischerweise noch keine Gehälter gezahlt wurden? Über GmbH-Gesellschafterkonto? Bei der Antwort bitte eine praktische Lösung aufzeigen und möglichst keine theoretischen Abhandlungen formulieren – die Theorie hinter diesen Buchungen ist grundsätzlich bekannt.
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