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§ 20 Abs. 2 Nr. 4 UmwStG,Einbringung Einzelunternehmen in GmbH,Ausweis übersteiigenden Betrag als Darlehen

Uns stellt sich eine Frage zu § 20 UmwStG. Im Jahr 2021 wurde eine Einzelfirme in eine GmbH gegen Gewährung neuer Gesellschaftsrechte eingebracht. Die Einbringung erfolgte zum Buchwert. Ausgangsdaten: Eigenkapital Einzelfirma 31.12.2020: 2.900.000 Euro Verkehrswert Einzelfirma 31.12.2020: 4.000.000 Euro Die GmbH wurde durch ein Einbringung neu gegründet; Stammkapital 25.000 Euro. Der übersteigende Betrag ist lt. Notarvertrag in ein Gesellschafterdarlehen einzustellen. Problem ist § 20 Abs. 2 Nr. 4 UmwStG. Beim Finanzamt ist die Bilanz 2021 noch nicht eingereicht. Was kann man in 2021 noch unternehmen, um die Buchwertfortführung zu gewährleisten?
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