Kontakt : 0221 / 93 70 18 - 0

Einbringung,GmbH

A betreibt ein bilanzierendes Einzelunternehmen (Schlosserei). Weiterhin wird A eine GmbH gründen (Gründung 09/2023). Es ist geplant, das Einzelunternehmen zum 01.01.2024 (handelsrechtlicher Verschmelzungsstichtag) zu Buchwerten in die GmbH einzubringen. Frage 1) a) Steuerlicher Übertragungsstichtag wäre dann der 31.12.2023. Dadurch, dass die Einbringung zu Buchwerten erfolgt, sind keinerlei steuerlichen Risiken im Jahr 2023 zu erwarten. A versteuert im ersten Schritt normal seinen Gewinn aus dem laufenden Geschäftsbetrieb? b) Es kann sein, dass die GmbH auch schon Arbeiten im Bereich der Schlosserei durchführt (Auftraggeber möchte nur mit GmbH zusammenarbeiten). Meiner Meinung nach besteht eine hohe Wahrscheinlichkeit, dass die GmbH ab September Betriebsvermögen des Einzelunternehmers wird. Kann das Einzelunternehmen dann trotzdem in die GmbH eingebracht werden (obwohl die GmbH notwendiges Betriebsvermögen ist)? c) Könnte das Einzelunternehmen auch schon mit Datum zum 01.10.2023 in die GmbH zu Buchwerten eingebracht werden? In diesem Fall müsste meiner Meinung nach eine Schlussbilanz des Einzelunternehmens auf den 30.09.2023 erstellt werden. Wenn die Einbringung zu Buchwerten erfolgt, gebe es auch hier keine steuerlichen Implikationen. Muss zum Einbringungszeitpunkt schon die Schlussbilanz auf den 30.09.2023 vorliegen? Was wären Ihrer Meinung nach die Schritte für die Einbringung zum 01.10.2023? Info an den Bearbeiter: Es reichen kurze stichwortartige Antworten.
Das vollständige Dokument können Sie als registrierter Nutzer abrufen. Das vollständige Dokument können Sie nur als registrierter Nutzer von TaxPertise abrufen. Sie sind noch nicht registriert und wollen trotzdem weiterlesen? Dann testen Sie TaxPertise jetzt 14 Tage kostenlos.
Noch nicht registriert?

Noch nicht registriert?

Bestellen Sie TaxPertise und starten Sie Ihre Recherche in unseren umfangreichen Kurzgutachten noch heute!

Jetzt 14 Tage kostenlos testen!

Login

Passwort vergessen