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§ 21 UmwStG,negative Anschaffungskosten,Einbringung

Folgender Sachverhalt: Ein Unternehmen wird zur Neugründung einer GmbH aus dem Vermögen eines Einzelkaufmanns ausgegliedert. In der Eröffnungsbilanz der GmbH werden ca. 50 T€ positives Eigenkapital ausgewiesen. Die Ausgliederung erfolgt rückwirkend. Bis zum Zeitpunkt der Beschlussfassung zur Ausgliederung werden durch den Einzelunternehmer ca. 100 T€ entnommen. Frage: Wird durch die Entnahmen und ihre Rückwirkung auf den Stichtag der Ausgliederung das Buchwertprivileg verhindert? Würde sich demnach ein Gewinn aus der Ausgliederung von 75 T€ ergeben? 50 T€ EK 01.01. ./. 100 T€ Entnahme ./. 25 T€ Stammkapital In dem der Ausgliederung folgenden Jahr geht der Anteil des Gesellschafters (der aus der Ausgliederung) auf eine GmbH über. An der GmbH ist der Gesellschafter zu 100 % beteiligt. Ist diese Übertragung schädlich nach § 22 UmwStG, d.h., führt diess zur nachträglichen Versteuerung von stillen Reserven zum Zeitpunkt der Ausgliederung?
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