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Antrag auf Buchwertfortführung,Zeitpunkt der Antragstellung,§ 20 Abs. 2 UmwStG

Kann der Antrag auf Buchwertfortführung gem. § 20 UmwStG noch gestellt werden, wenn der Verschmelzungsbeschluss - nach Einreichung der steuerlichen Schlussbilanz auf dem 31.12.2021 - rückwirkend zum 31.12.2021 (steuerlicher Übertragungsstichtag) notariell beurkundet wurde?
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