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Verschmelzung von Kapitalgesellschaften und Verlustnutzung,Fortführungsgebundener Verlustvortrag i.S.d. § 8d KStG

Es geht um folgenden Sachverhalt: Die S GmbH soll auf die R GmbH verschmolzen werden. Es handelt sich um Schwestergesellschaften mit je folgenden Gesellschaftern: 80% BioeG, 20% Bio GmbH & Co. KG Die R GmbH, auf die verschmolzen werden soll, hat Verlustvorträge nach § 8c und § 8d KStG. Beide Gesellschaften haben Grundstücke mit stillen Reserven. Frage 1) Kann die S GmbH auf die R GmbH verschmolzen werden unter Buchwertansatz? (s. § 8d (2)S.2 Nr. 6 KStG- ...auf die Körpschaft Wirtschaftsgüter übertragen werden, die sie zu einem geringeren als dem gemeinen Wert ansetzt) Frage 2) Welche Fragen/ Überlegungen müssen wir mit dem Mandanten klären, damit die Verluste nicht unter gehen?
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