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§ 42 AO,Verschmelzung,Verlustnutzung

Zwei Ein-Mann-GmbHs (derselbe Geschäftsführer und derselbe Gesellschafter 100 %), die auf dem gleichen Sektor tätig sind (Herstellung von Keramikartikeln mit unterschiedlichen Abnehmern), wollen die Gesellschaften verschmelzen. Die A GmbH weist einen Verlustvortrag in Höhe von über 100.000 € aus und fährt jährlich überwiegend weitere Verluste. Die B GmbH fährt Gewinne und hat eine Rücklage in Höhe von mehr als 100.000 €. Diese Gesellschaft soll auf die Verlustgesellschaft verschmolzen werden, um zumindest die Verlustvorträge der Vorjahre nach und nach zu verbrauchen. Gibt es hier Bedenken hinsichtlich der Verlustaufrechnung?
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