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Verschmelzung,Mitunternehmeranteile,Partnerschaftsgesellschaft

Es besteht eine Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft mit zwei Anteilseignern: Partner A mit 50 %, Partner B mit 50 %. Es besteht eine weitere Partnerschaftsgesellschaft mbB Steuerberatungsgesellschaft: Anteilseigner Partner A mit 75 % Partner B mit 25 % Identische Personen Es soll eine paritätische Verschmelzung der beiden Kanzleien erfolgen. Beide Partner sollen also 50 % an der neuen Gesellschaft besitzen. Durch die Verschmelzung soll keine Steuer ausgelöst werden. Wird bei der Umsetzung der Fragestellung eine Steuerbelastung entstehen und falls ja, auf welcher Basis?
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