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Aufspaltung ohne Kapitalerhöhung,Anwendbarkeit § 15 i.V.m. §§ 11,13 UmwStG

Aufspaltung zur Aufnahme zur Trennung von Gesellschafterstämmen: A ist in Höhe von 60 % und B in Höhe von 40 % an der AB-GmbH beteiligt. Die AB-GmbH wird zur Trennung von Gesellschafterstämmen auf die im 100%igen Eigentum von A und B stehenden Holding-Gesellschaften (A-Holding und B-Holding) aufgespalten. Eine Trennung des Vermögens zu genau 60 % und 40 % ist vorliegend möglich (zwei GmbH & Co. KG-Beteiligungen + neutrales Vermögen). Im Aufspaltungsvertrag wird auf die Gewährung von neuen Anteilen an der A- und B-Holding-GmbH durch A und B jeweils nach § 54 Abs. 1 S. 3 UmwG verzichtet. Ist eine Gewährung neuer Anteile für die Buchwertfortführung nach a) § 13 UmwStG oder b) § 15 UmwStG im Rahmen des Aufspaltungsvertrags erforderlich?
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