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§ 11 UmwStG,Verschmelzung von Kapitalgesellschaften und steuerliche Auswirkung,Verschmelzung mit und ohne Kapitalerhöhung

Gegeben sind zwei GmbHs. Diese GmbHs sollen zu einer GmbH verschmolzen bzw. umgewandelt werden. L-GmbH: Die Gesellschafter/Geschäftsführer der L-GmbH lauten AP (Privatperson) und MT (Privatperson), die Beteiligungsverhältnisse betragen je 50 %, beide Gesellschafter halten ihre Beteiligungen im PV. Der Unternehmenszweck der Gesellschaft ist das Halten und Verwalten sowie die Instandsetzung von Grundbesitz und die Vermittlung von Grundbesitz. O-GmbH: Die Gesellschafter der O-GmbH lauten AP GmbH und MT GmbH, die Beteiligungsverhältnisse betragen je 50 %, Geschäftsführer sind ebenfalls AP und MT (wie in der L-GmbH), an der AP GmbH ist AP zu 100 % beteiligt und auch GF, an der MT GmbH ist MT zu 100 % beteiligt und auch GF. Die O-GmbH ist eine klassische Hausverwaltung mit bestehenden langfristigen Verträgen mit fremden Dritten. Gründung O-GmbH im Jahr 2014 Gründung L-GmbH im Jahr 2018 Beide Gesellschaften sollen zu einer Gesellschaft verschmolzen o.Ä. werden. Was ist hier zu empfehlen und zu beachten? Es besteht der Wunsch, die L-GmbH fortzuführen, da hier der größere Umsatz, Mitarbeiterstab und mehr Betriebsvermögen gegeben sind. Eigenen Grundbesitz besitzen die Gesellschaften nicht. Eine Überschuldung ist auch bei keiner Gesellschaft gegeben. Beide Gesellschaftern haben kleine Gewinnvorträge. Welches Konstrukt sowie welcher bestmögliche steuerliche Ansatz sind hier zu empfehlen?
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