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§ 21 UmwStG,Einbringung von GmbH-Anteilen in eine andere Kapitalgesellschaft,Einbringungsgewinn II

Ein Gesellschafter A mit einer Beteiligung von 10 % (2.500 €) an einer M-GmbH welche am 20.04.2023 gegründet wurde, gründet am 25.08.2023 eine K-UG mit einem Stammkaptal von 1.000 €. Beteilige sind der Gesellschafter A an der GmbH mit einem Anteil von 55 % Ehefrau mit 15 % und zwei Söhne mit je 15 %. Der Gesellschafter A will seine Beteiligung steuerneutral in die UG einbringen. Wie ist der Vorgang abzuwickeln. Die M-GmbH hat bisher keine Umsätze erzielt, da der Gegenstand die Forschung ist und die Gesellschaft sich derzeit bemüht Kapital aufzutreiben um die Finanzierung auf den Weg zu bekommen. Ist die Einbringung der M-GmbH mit einer Kapitalerhöhung vorzunehmen und besteht dann eine Wartezeit von 7 Jahren damit ein steuerfreier Verkauf der Anteile in der UG vielleicht stattfinden kann. . .
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