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§ 21 UmwStG,eigene Anteile

A und B waren zu je 50% an der AB GmbH & Co KG beteiligt. Es handelte sich um eine Einheits-GmbH & Co KG. Durch erweiterte Anwachsung ist die Einheits-GmbH & Co KG in die AB-GmbH umgewandelt worden. Im Ergebnis halten nunmehr A und B je 1,9% der Anteile an der AB-GmbH, 96,2% sind eigene Anteile. A und B haben eine AB-Holding GmbH gegründet und möchten die Anteile der AB-GmbH gerne unter die AB-Holding hängen. Frage: Sind die Voraussetzungen des qualifizierten Anteilstauschs (mehrheitsvermittelnde Anteile) erfüllt?
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